Die Corona-Pandemie zeigt weiterhin, welche Bedeutung die zuverlässige Abwasserentsorgung hat. Diese Leistungen werden alltäglich genutzt. Sie sind elementar für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Und sie funktionieren bestens und auf einem sehr hohen Niveau – auch im europäischen und internationalen Vergleich. Die Entsorgungssicherheit wird auch in der Zukunft verlässlich sichergestellt.

Eine Herausforderung ist die messbare Zunahme von Wetterextremen in Form von länger andauernden Hitzeperioden, Extremniederschlägen innerhalb kurzer Zeiträume oder starken Stürmen und daraus entstehenden Hochwassersituationen an den Küsten. Hieraus ergeben sich beispielsweise Höchstauslastungen für das Abwassernetz, denen ggf. mit baulichen Anpassungsmaßnahmen entgegengewirkt werden muss. Eine große Rolle spielt auch die Anpassung der kommunalen Infrastruktur an die Klimafolgen. Die starke Flächenversiegelung in Städten ist eine große Herausforderung für die Abwasserentsorgung.

Aber auch der tiefgreifende Strukturwandel in der Energiebranche, der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung führen zu Umbrüchen und Veränderungen.

Die im Rahmen der Energiewende angekündigte Stilllegung der Braun- und Steinkohlekraftwerke soll weiter beschleunigt werden. Die Mitverbrennung von Klärschlämmen in Kohlekraftwerken stellt bisher neben der Landwirtschaft ebenfalls einen wesentlichen Entsorgungsweg dar. Aktuell wurden hier weitere Kapazitäten geschaffen, sodass derzeit und voraussichtlich bis 2028 ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung stehen. Bis 2029 werden Mitverbrennungskapazitäten sukzessive durch die nachhaltigere Monoverbrennung abgelöst.

Die zunehmende Digitalisierung in der Energie- und Wasserwirtschaft, die durch die Corona-Pandemie noch beschleunigt wurde, erhöht das Risiko für Cyberangriffe. Dies führt dazu, dass höhere Anforderungen an die IT- und Datensicherheit gerichtet sind, denen in den nächsten Jahren systematisch nachgekommen werden muss.

Vermeidungsmaßnahmen und Einsatzbeschränkungen bei der Herstellung und beim Gebrauch von Produkten sind einer zusätzlichen Abwasserbehandlung vorzuziehen. Entsprechende rechtliche Vorgaben können im Wesentlichen nur auf EU- bzw. Bundesebene festgelegt werden. Gemeinsames Ziel von Politik und Wasserwirtschaft muss es sein, die mit dem Erhalt der Infrastruktur verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Anstrengungen der Branche noch stärker als bisher im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Die Geschäftstätigkeit der hWB ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Dies spiegelt sich insbesondere auch im dem Nachhaltigkeitsbericht wider, der auf den Nachhaltigkeitskriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) basiert. Hier werden die Aktivitäten in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft berichtet. Im Rahmen des EU-Green-Deals wurde die EU-Taxonomie erlassen, mit der die Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten bestimmt wird. Für die hWB könnte diese Richtlinie ab dem Jahr 2023 Relevanz haben, sodass hier dann eine Berichtspflicht besteht.