Die Leistungsverträge mit der FHB sind gebührenrechtskonform abgeschlossen, sodass aktuell keine bilanziellen Risiken für die hWB erwartet werden.
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen ist eine Klage eines Bremer Bürgers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit eines Entwässerungsgebührenbescheids aus 2010 beschieden worden ist. Der Kläger will gegen die FHB als Beklagte eine Aufhebung wegen angeblich überhöhter Gebührenforderungen erstreiten. Zudem hat derselbe Kläger parallel ebenfalls vor dem OVG einen Normenkontrollantrag gegen das Entwässerungsgebührenortsgesetz gestellt. Dieses Verfahren greift wie das Anfechtungsverfahren ebenfalls die Gebührensatzhöhe an. Der Kläger strebt zu diesem Zweck auch hier ein Preisprüfungsverfahren an. Das OVG hat Ende 2021 mehrere Beschlüsse gefasst, zu denen der Kläger noch Stellung beziehen kann.
Die Höhe der Abwassereinleitungen sind im Wesentlichen abhängig von der Bevölkerungsentwicklung, von Gewohnheiten und Nutzungsverhalten von Privathaushalten und Gewerbe sowie von der wirtschaftlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe. Des Weiteren von Witterungseinflüssen, die für die Zukunft schwer zu prognostizieren sind. Auf mittlere Sicht wird ein durch technische Weiterentwicklung induzierter leichter Rückgang der Wassernutzung, kombiniert mit einer leicht positiven Bevölkerungsentwicklung, erwartet, sodass im Ergebnis mit relativ konstanten, abrechnungsfähigen Abwassermengen zu rechnen ist. Es sind derzeit keine Indizien erkennbar, die für das kommende Jahr eine wesentliche Abweichung der Mengenentwicklung von den im Wirtschaftsplan hinterlegten Ansätzen erkennen lassen.
Es besteht ein Risiko für die Nichteinhaltung der abwasserabgaberechtlichen Überwachungswerte. Die hWB begrenzt dieses Risiko durch eine kontinuierliche Überwachung und Beprobung der Anlagen.
Die hWB arbeitet weiterhin an einer Risikominimierung bezüglich einer Bewertung der Rückkaufswerte für das Anlagevermögen. Hierzu wird gemäß der Vereinbarung zum Umgang mit § 29 (4) des Leistungsvertrags I (LV) eine enge Abstimmung von Investitionsvorhaben mit dem Vertragspartner vorgenommen. Ein Bestandteil ist die Fixierung des neuen Prozederes zur Gestaltung von Investitionen im Eigenanlagenbereich. Rückkaufwerte für Investitionen ab etwa 2019 können damit als hochgradig sicher gewertet werden. Ein weiterer Bestandteil ist die informelle Aufarbeitung in der Vergangenheit liegender Projekte für UBB. Die Inhalte dieser Vereinbarung sind in der Umsetzung.
Wirtschaftlich belastend ist die Entwicklung bei den Entsorgungskosten für Klärschlamm. Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat die hWB langfristige Entsorgungsverträge mit der HVE geschlossen. Die HVE baut mit Partnern eine Klärschlammverbrennungsanlage. Es wird erwartet, dass die hWB den Klärschlamm ab Januar 2023 darüber entsorgen kann. Dazu hat die hWB mit der HVE einen langfristigen Vertrag bis Ende 2028 geschlossen.
Aufgrund der immer umfassenderen Digitalisierung der Geschäftsprozesse sind diese von einer sicheren, verlässlichen und widerstandsfähigen Informationsverarbeitung abhängig. Risiken für die Informationssicherheit gewinnen daher sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus gesetzlicher Sicht zunehmend an Bedeutung. Wesentliches Ziel der Funktion für Informationssicherheit ist daher der angemessene Umgang mit Informationen und Daten gemäß den Schutzbedarfen, um eine effektive, gesamthafte Steuerung von Informationssicherheitsrisiken sicherzustellen. Darüber hinaus können sich aus dieser Entwicklung heraus auch Möglichkeiten für veränderte Geschäftsmodelle ergeben, die für die hWB neue Chancen eröffnen.
Das Zinsniveau verharrt derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau, auch wenn die Kapitalmarktzinsen im Jahresvergleich geringfügig gestiegen sind. Ein nochmaliger Zinsrückgang würde zu Mehrbelastungen im Zinsergebnis hinsichtlich der langfristigen Rückstellungen führen. Diese Effekte würden sich bei steigenden Zinssätzen erst mittel- bis langfristig langsam wieder umkehren. Auf der anderen Seite wäre ein Zinsrückgang mit Entlastungen bei den Finanzierungszinsen verbunden.
Zur Identifikation möglicher Effizienzpotenziale werden zahlreiche Benchmarking-Vergleiche und das Projekt Enterprise eingesetzt. Diese liefern stetig neue Impulse, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens weiterzuentwickeln. Darin wird auch eine der wesentlichen Chancen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation gesehen. Ebenso wird die Gewinnung von Neukunden im Bereich der Abwasserübernahme angestrebt, um weitere positive Ergebnisbeiträge zu erzielen.